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Mit “Bewährung” gebrandmarkt – der Präzendenzfall Dr. Ronny Weikl

Ein Kommentar von Bettina Gorzolla

Das Handeln eines Arztes wird zum Präzedenzfall:

Dr. med. Ronald Weikl, der sich lt. eigener Aussage stets auf seinen Hippokratischen Eid, den er als Arzt leistet, berief und somit seinem ärztlichen “Berufsethos” treu blieb, erhielt ein Gerichtsurteil, das es so noch nie gab; Das konsequente Ausstellen von Gesundheitszeugnissen für seine Patienten in Not, legte man ihm als “falsch” aus, also als nicht gerechtfertigt. Er bekam nach bisher insgesamt acht Verhandlungstagen, am 02.05,2022 im Passauer Amtsgericht um 14 Uhr ein Urteil, welches eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 8 Monaten bekundet, des weiteren Bußgelder und ein “gegenständlich beschränktes” Tätigkeitsverbot.

“Masken tragen” kann schließlich nicht nur jeder – es muss auch jeder?

Dr. med. Ronald Weikl und seine Familie war auf diesen Tag gefasst. Dennoch ist er und sind viele seiner Unterstützer enttäuscht und gleichermaßen überrascht, denn offensichtlich “richtete” der Richter nicht nach “Recht”, sondern einer Agenda folgend, die scheinbar ganz klar eines aufzeigen und vor allem “nachahmende” Ärzte warnen soll:

Patienten nicht mit ihren individuellen Anliegen und insbesondere ihrer eigenen Krankheitsgeschichte weiterhin “ernst” zu nehmen, sondern stattdessen, jeden Hilferuf zu ignorieren; frei nach dem Motto: 

“Masken tragen” kann schließlich nicht nur jeder – es muss auch jeder, ausnahmslos.

So jedenfalls könnte man dieses Gerichtsurteil als Außenstehender auffassen.

Was sind das für Ärzte, die, obwohl sie die erbarmungslosen Drohungen, die alle Konsequenzen schon aufzeigten und die diese längst kannten, nicht aufhörten und aufhören, den Menschen zu helfen?

Ich selbst kenne Dr. Ronald Weikl aus den letzten zwei Jahren und schloss ihn aufgrund seiner sympathischen und natürlichen Art schnell ins Herz. Er gehört zu jenen Menschen, die nach meiner Beobachtung mit jedem sprechen, sich Zeit nehmen und zuhören, eigentlich ja genau die Eigenschaft, die nicht nur eine Privatperson, sondern die ja erst recht ein Arzt stets haben soll, vor allem, wenn ihm ein Patient gegenüber sitzt.

Macht es für den Staatsanwalt, der satte 2,5 Jahre Haft für Ronny Weikl forderte, einen Unterschied und trug es zur “Forderung” dieser unverhältnismäßigen Haftstrafe bei, dass Dr. Weikl sich auf Frauenheilkunde spezialisierte und er eine Frauenarztpraxis betreibt?

Könnte es sein, dass ein “Dr. med.”, der sich ausschließlich auf spezielle Organe, in diesem Fall jene von Frauen, in der Untersuchung, Diagnostik und Behandlung konzentriert, für einen Staatsanwalt kein Recht hat, sich ein medizinisches Urteil darüber zu bilden, wie sich eine “Patientin” im Mund- Nasen Bereich fühlt?

Ich stelle mir diese Fragen, weil es mich bewegt.

Ein Arzt muss seinen Patienten nach einer “Sprechstunde” stets Glauben schenken !

Auch ich besitze ein sogenanntes “Maskenbefreiungsattest”, von meinem Hausarzt in München ausgestellt, dieses wird stets anerkannt, der Grund, weshalb ich es habe, ist selbstverständlich ein ernster, tiefgreifender, mit entsprechendem Hintergrund.

Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ein Arzt, erst recht mit Doktortitel, ganz egal welchen Schwerpunkten der Medizin er sich nach seinem Studium und seinen Lehrgängen in seiner Tätigkeit widmet, ALLE Entscheidungen für den Patienten über die notwendigen, gesundheitlich förderlichen Schritte treffen kann !

Ich bin sogar der Meinung, dass ein Arzt seinen Patienten nach einem Arzt/Patientengespräch stets Glauben schenken und ihn in seinem Anliegen ernst nehmen soll.

Gerade wenn es um das Thema  “Mund – Nasenbedeckung” geht, ist der Bevölkerungsanteil jener Menschen größer, als wir denken, die erhebliche Schwierigkeiten mit der Atmung mit Maske hat !

Es gibt sie nun mal, die übermäßig vielen Menschen, die Asthmatiker, Adipöse, Pollenallergiker, Lungenerkrankte oder gar Traumatisierte sind und dringend einen freien “Atmungsapparat” benötigen.

Letztere, die Traumatisierten, werden seit zwei Jahren völlig übersehen. Was ist mit den Menschen die Gewalt erlebten, Achtung TRIGGERWARNUNG:

oder den sexuell missbrauchten Menschen, was ist mit den vielen Frauen, die Missbrauch bereits als KInd schon erleben mussten, die dann in einer Frauenarztpraxis landen, weil sie vielleicht glauben, dort eher verstanden zu werden, denn: nicht selten wird sexuellen Missbrauchsopfern der Mund während des Missbrauchs “zugehalten”, damit keine Stimme mehr “entweichen” kann.

Was das für psychologische Folgen haben kann, die sich unmittelbar auch auf die körperliche Befindlichkeit auswirkt, eben auch im wichtigen Bereich der Kommunikation und der Atmung, was eine “Bedeckung” dieses Körperbereiches für eine Re-Traumatisierung zur Folge haben kann, muss ich wohl nicht näher ausführen. Ich denke nur laut nach, ich schreibe es sogar aus, wie immer gerne nahe am “Tabubruch”.

Für all das wird es Zeit, finde ich.

Frauen, Männer, Blumen, Umarmungen, Solidarität und Wärme

Der zweite Mai 2022 jedenfalls war aber nicht nur ein niederschmetternder Tag für Dr. Ronny Weikl, sondern er zeugte auch von einem ganz besonderem Glück:

Hunderte von Menschen sammelten sich an diesem Tag mit Blumen und mutmachenden Worten im Gepäck vor dem Amtsgericht, um während der Urteilsverkündung dem angeklagten Arzt beizustehen; der Frauenanteil aller Besucher war dementsprechend hoch: Es waren auch Dr. Ronald Weikels Patientinnen gekommen.

Bewegende Szenen ergaben sich noch vor der Urteilsverkündung draußen vor dem Gericht, es dauerte alleine 12 Minuten in einer meiner Filmsequenzen, in der Ronny zunächst ankam und sich den Weg zum Gericht bahnte: durch Frauen, Männer, Blumen, Umarmungen, Solidarität und Wärme.

Das bleibt Ronny immer als schöne Erinnerung erhalten, er kann aber auch selbstverständlich weiterhin praktizieren, mit Ausnahme der “Handlung” des Maskenbefreiungsattestausstellens, denn genau das verbietet künftig das “gegenständlich beschränkte” Tätigkeitsverbot, Bestandteil des Gesamturteils.

Die beiden Anwälte des Angeklagten gehen bis zum Freispruch in Berufung, “zur Not” mit einer Verfassungsbeschwerde, falls es soweit kommen “muss”, verriet mir einer der Verteidiger.

Doch mit all den wundervollen Unterstützern – wird vielleicht auch ein Richter von einer UNRECHTEN “Agenda” abweichen, um mal ganz genau über alles nachzudenken.

Tiefgang und Charakter setzen wir beim nächsten Mal  – voraus. 

Bettina Gorzolla

*Ärztliches Berufsethos:

Ärzte sind verpflichtet, ihren Patienten zu nutzen, Schaden zu vermeiden, die Patienten aufzuklären und deren Selbstbestimmung stets zu respektieren sowie die Verschwiegenheit zu wahren. Es muss allein durch die Mitgliedschaft im Beruf gewährleistet sein, dass der Arzt ein bestimmtes Ethos für sich akzeptiert und realisiert. 


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