Last updated on 19. Oktober 2021
Dass sich zu viele Organisationen und Menschen auf das offizielle Narrativ eingelassen haben, und es nun mit Zähnen und Klauen verteidigen, um nicht ihr Gesicht und Schlimmeres zu verlieren, ist eine Tatsache. Da werden dann als Geimpfte nur solche bezeichnet, welche keine Symptome aufweisen und im Besitz eines Impfausweises sind. Sobald sie Covid-Symptome haben, sind sie deshalb im Umkehrschluss und damit im Sinne des Infektionsschutz-Gesetzes keine Geimpften mehr. 1
Die Kritik
Schauen wir uns den Kern des Narrativs an, der von den Querdenkern immer wieder bestritten wird. Diese erklären, neben vielen anderen Kritikpunkten des PCR-Tests, dass der Drosten-Test, welcher nur zwei statt drei Gene prüfe und außerdem 45 Zyklen vorgibt, praktisch alles nachweisen könne, was an Spuren von bestimmten Viren vorhanden ist, wodurch die Zahlen künstlich aufgeblasen werden. Würde man die fast gleichzeitig von einer chinesischen Arbeitsgruppe (die außerdem eine umfangreiche Sequenzierung enthält) eingereichten Testverfahren mit drei Genen und weniger Zyklen verwenden, hätte man deutlich weniger Funde. Die Frage stelle sich, warum die WHO, obwohl sie zunächst den Nachweis von 3 Genen empfahl, schließlich den Drosten-Test, und nicht den Test aus China empfahl. Außerdem wird erklärt, dass das Testverfahren eine so große Fehlergefahr in sich berge, dass es nicht geeignet sei, irgendeine andere Aussage zu treffen, als die Bestätigung einer KLINISCHEN Diagnose von Covid-19.
Die folgenden Erklärungen zeigen auf, wie viele Interessen inzwischen durch das Narrativ der Pandemie profitieren, dass es leider so erscheint, dass es niemals während der nächsten Jahre eine saubere Aufarbeitung der Corona-Krise geben wird. Zu Viele haben zu viel zu verlieren. Hier nun das Beispiel. Ein langer Twitter-Thread hat nun am 28. September darauf hingewiesen, dass es bei der Überprüfung von Testlaboren für SARS-CoV2 erhebliche Ungereimtheiten gibt.
Ein Twitter-Thread
“Dieser Thread handelt von einem Ringversuch zu SARS-CoV2. – Labor-Ringversuche zu SARS-CoV2 wurden von INSTAND e.V. seit April 2020 in mehreren Runden durchgeführt. Die Ringversuche prüfen, wie gut Labore auf bestimmte Pathogene testen. »Gut« heißt hier im Hinblick auf SARS-CoV2: Sind die Tests zweifelsfrei in der Lage Genomstücke von SARS-CoV2 zu finden? Gibt es auch Kreuzreaktionen mit anderen Coronaviren?
Die Labore, die an den Ringversuchen von INSTAND teilnehmen, bezahlen Geld dafür. Sie erhalten nach Bestehen ein Zertifikat, das einige Labore auf auf ihre Homepage setzen. Ein willkürliches Beispiel: 2
Wichtiger ist, dass diese externe Qualitätskontrolle geeignet ist, Schwachstellen aufzuzeigen, die bei Betriebsblindheit womöglich nicht aufgefallen wären. Das Verfahren ist jedenfalls so: INSTAND verschickt Proben an Labore. Die Labore müssen testen, was sie gefunden haben und ihre Ergebnisse an INSTAND melden. Sie erhalten ein Zertifikat, wenn sie eine bestimmte Anzahl an Proben richtig identifizieren.
Interessant ist nun, dass INSTAND e.V. im April 2020 als Reaktion auf SARS-CoV2 diese in ihre Ringsversuchsgruppe mit der Nummer 340 aufgenommen hat. Vor 2020 gab es ja bekanntlich keinen Anlass, auf SARS-CoV2 zu testen, so dass man auch keine Vergleichswerte hat.
Weil viele mit großer Spannung auf die Ergebnisse gewartet haben, wurde im Mai 2020 eine Zwischenauswertung herumgeschickt, der dann im Juni 2020 ein ausführlicher Kommentar folgte. Der Ringversuch gibt sozusagen einen querschnittartigen Einblick in die Arbeit der Labore.
Pikant ist es, dass INSTAND vor einiger Zeit den Zugang für die Öffentlichkeit geschlossen hat. Die Erkenntnisse aus dem Ringversuch sind somit zunächst nicht verfügbar:
Verschleiern
“Tweed von @Lugverbotszone: 3 Was denkt ihr Euch eigentlich @INSTAND66? Monatelang werden, trotz Ankündigung, keine Auswertungen zu #Sars_CoV_2-Ringversuchen auf der Webseite veröffentlicht: Jetzt wird gleich Alles gelöscht? Gibt es etwas zu verbergen? … Doch das Netz vergisst nie! Der Ringversuch im April 2020 zum #Sars_COV_2-Genomnachweis schlug hohe Wellen. Hier stand das 1.Mal Schwarz auf Weiss: Auch der #PCR-Test ist nicht, wie @C_Drosten behauptet, “zweifelsfrei”. 4 … Schon damals war klar, dass die Aussagekraft der #PCR-Tests, besonders bei niedringer #Prävalenz und #Massentestungen an Symptomlosen, völlig versagt. Selbst eine #CoVid_19-Erkrankung kann damit nicht sicher diagnostiziert werden: 5 Auch staatliche Behörden, wie das @rki_de kommen ihrer #Informationspflicht nicht nach und halten wichtige Informationen zurück: 6 Dabei ist es essentiell, dass ein seriöses Labor, im Zuge der #Qualitätssicherung, selbst Testreagenzien auf #Kontaminationen überprüfen sollte. Fallen diese Schritte aus Kostengründen weg, kann die Falsch-Positiv-Rate rasant steigen: 7 … Zusammenfassend: Aktuell können die Hersteller und Anwender ihre #SARS_COV_2-Tests selbst zertifizieren bzw. valdieren. Wichtige Daten zur Qualität der PCR-Testungen bzw. Laborgüte werden nicht veröffentlicht.”
Die Entlarvung
Aus einem Gespräch habe ich gelernt, dass inzwischen nur angemeldete Labore und Praxen einen Zugang zu den Daten haben. Dies war vor ein paar Monaten anders. Auch hier hat Twitter einen Vorzug: Das Elefantengedächtnis einiger Twitteraner ist ziemlich phänomenal, und einige sichern dezentral. Bei @lugverbotszone zwei Tweets weiter oben kann man beispielsweise die Quelle nachlesen, worauf sich dieser Thread im Folgenden stützt: Die Ergebnisse haben es in sich, und die Widersprüchlichkeiten sind wie eine Hydra: Ist einem Widerspruch der Kopf abgeschlagen worden, entspringen zwei neue Widersprüche. Gehen wir der Reihe nach durch:
Zunächst einmal haben sich 488 Labore aus aller Welt beim Ringversuch angemeldet. Die erste Überraschung ist hier, dass 25 hiervon einfach gar kein Ergebnis gemeldet haben. Über die Gründe kann man spekulieren. Dass bei COVID-19, der Jahrhundertkrankheit, 25 Labore einfach keinen Bock hatten, ihr Ergebnis zur Detektion des mutmaßlichen Jahrhunderterregers SARS-CoV2 zu melden, ist jedenfalls bemerkenswert. Wofür bezahlen die dann?
Der Vergleich mit einer Prüfung wäre: Nicht abgegeben = durchgefallen. Dieser Wert wird aber dann, wie wir es ja bei der Zählung von Nichtwählern bei Wahlen immer erleben, nicht in die Quote einberechnet. Es ist, schlicht und ergreifend, eine Verzerrung. Es ist hier zunächst wieder überraschend, dass drei der sieben Proben damit von der Erteilung des Zertifikats unabhängig sind. Dies kommt einem Lehrer gleich, der im Unterricht sagt: »Dieser Lerninhalt ist nicht klausurrelevant.«
Dann gab es zwei Proben, welche jeweils andere bekannte Coronaviren enthielten (einmal HCoV OC43 und einmal HCoV 229E in Konzentration von 1:2.500). Diese Proben dienten als Spezifitätskontrolle. Dann gab es noch eine Probe, die gar kein Virus enthielt: eine Negativprobe.
Der Kommentar teilt ausführlich mit, welche Genregionen getestet wurden, wie der cycle threshold (ct) war und welche Tests von welchen Herstellern zum Einsatz kamen. N=983 stimmt hier allerdings nicht mit den Laboren überein. Es kommen unterschiedliche Testsysteme zum Einsatz, die jeweils zwischen einem und drei Genstellen testen. Labore, die auf zwei Genstellen testen, fließen also mit zwei in die Gesamtanzahl ein. Teilt man 983 durch die 488, erhält man als durchschnittlich geteste Genstellen also ungefähr zwei, wobei genauere Tests auf drei Genstellen und ungenauere auf eine Genstelle hier vermengt sind.
Anhand des umfangreichen Anhangs ist es möglich die kommerziellen Testnamen festzustellen und zu schauen, wie die Verteilung ist. Aus den einzelnen Testsystemen auf die Labore zu schließen ist nicht möglich: Das Ergebnis weiß nur INSTAND.
Die Durchsicht des Anhangs offenbart jedenfalls auch, dass die Mehrzahl der Labore eben den Weg des geringten Widerstandes geht und auf kommerzielle Testkits aus dem Markt zurückgreift. Nur wenige verwenden ein eigens gebautes Testsystem. Dies ist in Anbetracht des Zeitraums seit Veröffentlichung des ersten SARS-CoV2-PCR-Testprotokolls durch Corman und Drosten (Januar 2020) zumindest nicht verwunderlich.
Nun zu den Ergebnissen der Proben: Bei höchsten Konzentration war die Trefferquote der Labore recht hoch: 99,7 Prozent. Die ct-Werte befanden sich auch entsprechend im Durchschnitt (Median) im niedrigem Bereich. Mit geringer werdender Konzentration wurde die Trefferquote immer geringer. Bei 1:10.000 war es nur 98,8 %, bei 1:100.000 nur noch 93,2 % bzw. 98,9 % (hierzu wiederum weiter unten). Bei 1:1.000.000 wiederum lediglich 93,0 %. Alles jeweils mit steigenden ct-Werten.
Das Problem der Falsch-Negativen ist sogar von Faktencheckern immer mal wieder erwähnt worden. Hier wird es in Zahlen sicht- und greifbar. Die Falsch-Positiven lassen sich anhand der Negativprobe und den Proben auf die anderen Corona-Viren zeigen: Die Negativprobe hatte eine Quote von 1,4 %. Dies entspricht dem »Grundrauschen«, das wir seit Beginn der Massen-Testungen nicht mehr losgeworden sind.
Die anderen Corona-Viren bergen ein Problem, das die Faktenchecker und auch die Experten meines Wissens nicht lösen konnten: Die Tests waren als Kontrolle gedacht. Überraschung: Auch diese anderen ließen die Tests auf SARS-CoV2 anschlagen. Es sind zwei Fälle denkbar: Entweder die Labore haben geschlampt, oder SARS-CoV2 lässt sich doch nicht so eindeutig von den anderen Corona-Viren abgrenzen, jedenfalls nicht mit den verwendeten PCR-Testsystemen. Beides könnte auch zusammen der Fall sein, und beides ist schlecht.
Alles verschwunden, außer Corona
Selbst bei einer klaren Symptomatik kann es also sein, dass die gebetsmühlenartig als »Goldstandard« bezeichnete PCR schlicht auf ein anderes Corona-Virus anschlägt. Warum das keiner außerhalb von INSTAND weiterverfolgt, ist mir unbegreiflich. Die Ergebnisse aus diesem Ringversuch legen dieses Problem einfach auf den Tisch, und ich habe weder von den Behörden noch von unseren Lieblingsvirologen Schlüssiges dazu gehört. Unter den Teppich gekehrt ist aber bekanntlich nicht aus der Welt geschafft.
Was wir hier wiederum nicht feststellen können, ist die Frage, wie SARS-CoV2 mit anderen Coronaviren zusammenspielt. Weil die Proben eben jeweils nur ein Virus enthalten, wird der Ringversuch hierauf auch keine Antwort geben können. Der Abstrich eines Erkrankten wird aber einen ganzen Cocktail von Erregern aufweisen, und je nach Gründlichkeit des Abstrichs und Entnahmeort (Rachenraum, Nase) kriegen wir »Sex on the Beach« oder »Bloody Mary«.
Wie bei allen Laborergebnissen soll eine Einzelheit Ausschluss über die Gesamtheit geben. Eine Antwort auf diese Frage des Zusammenspiels der Erreger ist aus den Ringversuchen selbst nicht zu gewinnen. Die Qualitätssicherung, wie sie INSTAND betreibt, ist auch aus anderen Lebensbereichen bekannt. Mal sind die Zertifikate eben staatlich angeordnet (TÜV), mal freiwillig (Bio-Siegel). INSTAND testet verschiedene Erreger: Es ist der Daseinszweck dieser Institution.
Neben INSTAND gibt es auch das Referenzinstitut für Bioanalytik, das ebenfalls Ringversuche durchführt und von der Ärztekammer als Zertifizierungsstelle anerkannt ist. Bei Zertifikaten stellt sich immer die Frage der Gefälligkeit. Wieder ein Vergleich:
Wenn bei einer Prüfung alle durchfallen, dann hat man die Wahl, wirklich alle durchfallen zu lassen, oder eben nachträglich die Prüfungsstandards zu ändern, so dass einige doch durchkommen. Für letzteres hat sich INSTAND entschieden. Hierfür gibt es mehrere Belege. Die flags sind so rot, dass ein Blinder auch ohne Krückstock sie sehen kann. Entsprechend ist die Schrift der Zusätze vom 3.6.2020 auch rot. Wie oben gesagt wurden lediglich vier der sieben Proben für die Zertifikatserteilung herangezogen. Bei der sehr stark verdünnten Probe lesen wir den netten Hinweis, dass diese lediglich eine »edukative Probe« war. Im Klartext: Wer nur diese falsch hatte, aber sonst alles richtig, bekam trotzdem sein Zertifikat! Man brauchte also de facto nur drei korrekte Proben.
In roter Schrift ist auch eine neue Spalte hinzugetreten, in der die Ergebnisse von 24 Laboren einfach abgezogen wurden. Grund: »falsche Ergebniszuordnungen (Verwechslungen)«. Aha, sollte das nicht auch Teil der Qualitätsprüfung sein? Nach Korrektur der Bestehensquote von 92,8 % auf 97,9 % kann INSTAND nun vermelden: »Diese hohen Erfolgsquoten repräsentieren eine sehr gute Leistungsfähigkeit der Ringversuchsteilnehmer und der angewendeten Testformate.«
Pippi Langstrumpf lässt grüßen. Ich mach mir die Welt, widde widde wie sie mir gefällt. Außerhalb der Parallelwelt der Faktenchecker hat etwa @FrankfurtZack in diesem Thread eine Reihe von PCR-Desastern gesammelt, die es in die Öffentlichkeit geschafft haben 8.
Die noch nicht geschönten Zahlen lassen sich mit der zerstreuten, aber doch eindeutigen Berichterstattung gut in Einklang bringen! Der folgende Satz aus dem Kommentar wiederum zeigt, dass zumindest die Ringversuchsleiter genau wissen, dass es hackt: »Es ist abzuklären, ob diese falsch positiven Ergebnisse auf ein Spezifitätsproblem der angewendeten Teste oder auf eine Verschleppung von SARS-CoV-2 bei der Testdurchführung bzw. auf Verwechselungen … … mit anderen Proben in diesem Ringversuch in den betreffenden Laboren zurückzuführen sind.« Das RKI führt selber keine solcher Kontrollversuche durch. Es gibt also de facto keine RKI-eigene Surveillance der PCR-Testungen.
WERBEPAUSE Meine Autorin Illa hat die Etablierung des PCR-Testprotokolls nachgezeichnet: 9 WERBUNG ENDE
Mehrere Anfragen meiner Autorin über http://fragdenstaat.de 10 förderten Erhellendes über die Beziehung zwischen RKI, Gesundheitsministerium und INSTAND zutage:
Wie Fragen beantwortet werden
Nach einer über einjährigen und rechtswidrigen Pause konnte zwischen Nichtaussagen immerhin ein paar Erkenntnisbrocken extrahiert werden. Zwei Zitate mit Kommentierung:
- »Die Labore sind gehalten, regelmäßig an entsprechenden Ringversuchen teilzunehmen.« Aha, und wenn sie es nicht machen oder einfach durchfallen?
- »Ggf. muss zur Klärung eine geeignete laborinterne Überprüfung (z. B. Wiederholung mit einem anderen Testsystem) erfolgen bzw. eine neue Probe angefordert werden. Der Befund soll eine klare Entscheidung im Hinblick auf die Meldung ermöglichen.«
Die Begriffe »Ggf.«, »z.B.« und »soll« lassen jedenfalls nicht darauf schließen, dass Standards etabliert sind und es mögliche Sanktionen gibt. So ist das folgende nicht verwunderlich: Weitere Anfragen ergaben, dass das RKI auf INSTAND als Referenzquelle verweist, wenn es darum geht, Aussagen über die Sensititivät und Spezifität der eingesetzten PCR-Testsysteme zu erhalten. Einige davon sind in verschiedene Artikel der Journalistin Susan Bonath eingeflossen. Eine einfache Recherche über die Lieblingssuchmaschine wird unmittelbar Ergebnisse von ihr zutage fördern.
Für die Behörden ist es so nun leicht, zu sagen: Es gibt keine Daten. INSTAND ist als Verein dafür wiederum nicht auskunftspflichtig nach Informationsfreiheitsgesetz. Die Pandemische Arbeitsteilung sieht so aus: Wir halten uns gegenseitig die Augen zu, dann ist keiner Schuld.
Es bleiben Fragen über Fragen:
- Welche der Labore aus Deutschland waren dabei? Welche aus dem Ausland? Werden Laboren, welche in den weiteren Ringversuchen von INSTAND nicht zertifiziert wurden, die Erlaubnis entzogen, PCR-Tests auf SARS-CoV2 durchzuführen?
- Hat die »edukative Probe« auch Wirkung erzielt? Warum müssen Bürger eigentlich erst ihre Behörden verklagen, um Informationen zu erhalten, die für alle wichtig sind?
- Welche der Labore, die wöchentlich PCR-Testzahlen an das RKI melden, haben ein INSTAND-Zertifikat? Gibt es Konsequenzen, die das Gesundheitsamt zieht, und wenn nicht, warum nicht? Warum hat INSTAND den Zugang für die weiteren Ringversuchsproben geschlossen?
- Warum verweigert das RKI darüber die Auskunft? Was sagt @c_drosten dazu, dessen Labor Berlin an der Charité das Konsiliarlabor für Coronaviren im INSTAND-Verbund ist?
Dieser Thread ist die Ansicht eines Laien, der sich so gut er konnte, in die Thematik eingedacht hat. Folgen wir der Herrschaft von PLURV, enttarne ich mich prophylaktisch selbst als Pseudo-Experte. Ich frage verschiedene Bubbles: Wo ist der Fehler? Schenkt ihr mir Reichweite?”
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- https://pbs.twimg.com/media/FAXTtRqXIAIi-Tn?format=jpg&name=large Das ist die Schutzmaßnahmen-Ausnahme VO vom 8.5.21. Es wird behauptet, der Umkehrschluss aus der Formulierung wäre nicht zulässig. Die Frage bleibt, warum eine Verordnung, welche in die Grundrechte eingreift, dann so schlampig formuliert wird, dass dieser Schluss gezogen werden kann.[↩]
- https://www.medizin-zentrum-dortmund.de/fileadmin/user_upload/ringversuche/instand_gruppe462_463_466_1117.pdf[↩]
- https://twitter.com/Lugverbotszone/status/1407467242141458433[↩]
- https://www.yumpu.com/de/document/view/64021617/pcr-tests-340-de-sars-cov-2-genom-april-2020-20200502j[↩]
- https://www.merkur.de/leben/gesundheit/studie-stellt-pcr-tests-als-basis-fuer-lockdowns-infrage-90817550.html[↩]
- https://fragdenstaat.de/anfrage/sars-cov-2-herausgabe-der-auswetungen-des-ringversuchs-der-gruppe-340-termin-6-2020/[↩]
- https://academic.oup.com/clinchem/article/66/11/1369/5902447[↩]
- https://twitter.com/FrankfurtZack/status/1299762933073838082[↩]
- https://twitter.com/KuboVerlag/status/1442652693579849733[↩]
- https://fragdenstaat.de/anfrage/bitte-um-beantwortung-von-fragen-zu-tests-auf-sars-cov-2/#nachricht-597681[↩]