Laut offizieller Angaben demonstrierten am Samstag, den 20.03.2021, bis zu 20.000 Menschen1 aus dem ganzen Bundesgebiet in Kassel friedlich für die Wiederherstellung demokratischer Grundrechte einschließlich einer freien Impfentscheidung in Deutschland. Der anschließenden Berichterstattung in den gebührenfinanzierten, sogenannten Öffentlich-Rechtlichen Medien und großen kommerziellen Medienunternehmen kontrastierte die Wahrnehmung der Teilnehmer deutlich, wie wir mit einem bereits am Sonntag veröffentlichten Augenzeugenbericht verdeutlicht haben2.
Vor und nach der Veranstaltung erlebten einzelne Veranstaltungsteilnehmer auch eine besondere Art der Behandlung in einem Kasseler Hotel, die zu der Berichterstattung in den sogenannten deutschen Leid-Medien paßt und über die wir an dieser Stelle berichten, weil es sich dabei möglicherweise nicht um Einzelfälle handelte. Für weitere zustimmende oder widersprechende Berichte anderer Veranstaltungsteilnehmer und Teilnehmerinnen ist die Redaktion dankbar. Die im folgenden anonymisierten Quellen sind der Redaktion persönlich bekannt.
Im Vorfeld der Kasseler Veranstaltung organisierten Mitglieder der Querdenker762 und Querdenker775 Übernachtungsmöglichkeiten für 59 Veranstaltungsteilnehmer und Teilnehmerinnen im Hotel Best Western Ambassador in Kassel-Baunatal und kommunizierten gegenüber dem Hotel von Beginn an klar den Zweck der Reise. Wenige Tage vor dem Ereignis zirkulierte in den sozialen Medien die Meldung, daß Mitarbeiter des Ordnungsamtes Kassel den Hotelbetreibern und der Geschäftsstelle DEHOGA e.V. in Kassel mit der Schließung ihrer Unternehmen gedroht hätten, falls diese am Wochenende des 20.03.2021 Demonstrationsgäste beherbergten. Darauf reagierten die Organisatoren mit einem Schreiben an das Ordnungsamt Kassel und teilten diesem unter anderem mit:
gemäß Paragraf 4 Abs. 3 der hessischen Coronaverordnungen sind Übernachtungen nur zu touristischen oder nicht notwendigen Zwecken untersagt.
Übernachtungen zum Zwecke einer Versammlung stellen keinen touristischen Zweck dar und sind jedenfalls dann erlaubt, wenn die Anreise aus größerer Entfernung erfolgt, die Übernachtung also notwendig ist.
Die Notwendigkeit lässt sich also daran definieren, ob man an dem Tag noch an- und zurückreisen kann, oder nicht. Das dürfte bis 150–200 km der Fall sein, bzw. ob man zum Transit unterwegs ist 3
Hinzu kommt, dass viele Übernachtungsgäste beruflich vor Ort sind, beispielsweise als Journalisten, Anwälte, oder Teil der technischen Organisation. Für diese gelten gar keine Einschränkungen.
Zwei Demonstrationsteilnehmer, wir nennen sie C. und M., trafen mit einer Gruppe weiterer Demonstrationsteilnehmer am Samstagabend gegen 19:20 Uhr nach der Demonstration im Hotel ein und wurden vom Personal nur kurz auf ihre nicht vorhandenen Gesichtsmasken angesprochen. Die Sache hatte sich mit dem Vorweisen eines ärztlichen Attestes einer der beiden Personen für die Hotelbedienstete erledigt. Auffällig war gleichwohl die Beschilderung im Hotel, beispielsweise hieß es auf einem Schild im Fahrstuhl unter anderem:
An die Teilnehmer der Demonstration gegen die Corona Maßnahmen: (…) Sie tun sich und uns keinen Gefallen, wenn Sie Protesthaltungen in unser Haus tragen. Sie sind bald wieder weg und wir müssten mit Repressalien der Behörden leben(.) Danke Ihr Ambassador-Team
Wir werden durch Ihren Besuch sicherlich nicht reicher, es macht uns Mühe und der Staat wird uns weniger ersetzen, weil wir Ihre Gastgeber sein dürfen(.)

Weiterhin wurden die Gäste mit einem anderen Schild in der Lobby wie folgt informiert:
Im Interesse aller Gäste,(Sic! M.D.) bitten wir um Verständnis, dass wir bei der Weigerung eine Maske zu tragen sofort ein Hausverbot aussprechen. Falls noch Gepäck auf dem Zimmer ist, so ist die Mitnahme nur (in M.D.) Begleitung von Beamten der Polizei möglich, die wir sofort rufen.

Eine Werbung im Fahrstuhl für das hauseigene Bistro New York brachte C. und M. auf die Idee, dort zu Abend zu essen. Die Frage der auszubildenden Bedienung, ob man zu den Demonstrationsteilnehmern gehöre, bejahten beide. Daraufhin wurde sowohl von der Auszubildenden als auch der herbeigerufenen zweiten Kellnerin jede Bedienung verweigert und diese Haltung auch von der hinzu gebetenen Rezeptionistin nachdrücklich bestätigt. In diesem Kontext verwandelten sich plötzlich auch die unverhüllten Gesichter von C. und M. zu einem zweiten Stein des Anstoßes für die Angestellten des Hotels und der Konflikt eskalierte weiter. Dieser konnte auch nicht durch den Hinweis auf § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes4 versachlicht und entschärft werden.

Im Ergebnis wurde allen Gästen, die von den Angestellten als Demonstrationsteilnehmer identifiziert wurden, jede Ausgabe von Essen und Getränken mit der Begründung verweigert, daß man soviele Gäste nicht bedienen könne. Diese hätten vielmehr die Bedienung im Bistro mit der Buchung vorbestellen müssen. Ein weiterer Versuch der De-Eskalation eines der Organisatoren der Busreise bestand darin, daß C. und M. im Hotel äßen und die übrigen Teilnehmer sich auswärts versorgten, um anschließend gemeinsam im Bistro Getränke einzunehmen. Daraufhin wurde den Demonstrationsteilnehmern auch die ausschließliche Ausgabe von Getränken durch die Bediensteten nachdrücklich verweigert und sie wurden auf die Getränkeautomaten im Eingangsbereich verwiesen. Zwischenzeitlich wurden alle anderen Gäste weiterhin anstandslos bedient.
Bei der Rückkehr in das Hotel wurden C. und M. Zeugen des Vorfalls, daß Hotelangestellte die Polizei gerufen hatten. Drei andere Demonstrationsteilnehmer, Eltern mit ihrem minderjährigen Kind, die sich bereits auswärts Essen besorgt hatten, saßen zu dritt ohne Gesichtsmaske am Tisch, hatten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht vorgewiesen und wollten nun gemeinsam essen. Deswegen sollten nach Auffassung der Angestellten des Hotels diese drei Personen sofort durch die Polizei aus dem Hotel entfernt werden, wobei sich die Angestellten auf ihr Hausrecht beriefen. Der dazu telephonisch kontaktierte Rechtsanwalt R. Ludwig belehrte die Polizei daraufhin, daß eine Berufung auf das Hausrecht hier nicht gelte, weil bereits ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen sei und die zu erbringende Übernachtungsleistung durch die Gäste auch bereits bezahlt worden sei. C. und M. zogen es in dieser Atmosphäre vor, ihr Essen lieber auf dem Zimmer statt im hoteleigenen Bistro einzunehmen. Die Auszubildende entschuldigte sich später bei C. und M., daß sie es anders gemeint habe und von C. und M. falsch verstanden worden sei.
Die am Samstagabend von den Hotelangestellten so nachdrücklich dargestellte Form des Umgangs mit den Demonstrationsteilnehmern fand am nächsten Morgen beim Gang zum Frühstück ihre Fortsetzung, als man C. und M. mitteilte, daß man kein Attest sehen wollte und es ohne Gesichtsmaske kein Frühstück gebe. Wörtlich hieß es: ›Wir haben hier im Hotel unsere eigenen Regeln.‹ C. und M. beschlossen daraufhin, Brötchen vom Vortag auf dem Zimmer zu verzehren, statt die Situation erneut zu eskalieren. Dabei entstand die Idee, das Geld für das nicht verzehrte Frühstück als nicht erbrachte Leistung des Hotels zurück zu fordern. Die Rezeptionistin wehrte dies zunächst mit dem Versuch ab, es mit dem die Übernachtung buchenden Organisator in schriftlichem E-Mail-Verkehr klären zu wollen. Dieser kam daraufhin direkt zur Rezeption und bekam dort zum einen die schriftliche Versicherung der Rückzahlung der Kosten für das nicht servierte Frühstück, zum anderen wurden ihm allerdings die Übernachtungskosten für einen Gast, der nicht erschienen war, sofort in bar ausgezahlt. Gleichzeitig wurden C. und M., die ihr Geld für das nicht genossene Frühstück zurück verlangt hatten, in einer zunehmend feindseligeren Atmosphäre, nachdrücklich hinauskomplementiert, woraufhin beide den schon bereitstehenden Bus bestiegen.

Die Abfahrt verzögerte sich allerdings nochmals unerwartet, als kurz vor Abfahrt des Busses plötzlich ca. 20 Polizisten mit vier VW-Bussen und zwei Pkw von der auf der anderen Straßenseite befindlichen Polizeiwache Kassel-Baunatal auf den Parkplatz des Hotels fuhren und so den Bus an der Abfahrt hinderten. Die Beamten gaben an, vom Hotel gerufen worden zu sein, weil sich zwei Menschen, die im Hotel keine Gesichtsmasken getragen und auf Rückerstattung für ihr nicht verzehrtes Frühstück bestanden hätten, im Bus befänden.

Die daraus resulierende Diskussion des Organisators mit der Polizei dauerte nochmals ungefähr eine Stunde, bis der Bus dann endlich abfahren konnte. Eine ähnlich positive Bewertung des Service’ des Hotels, wie sie sich vielfach auf Best Western Hotel Ambassador findet, können C. und M. nach diesen Ereignissen beim besten Willen nicht abgeben.
- Großaufgebot der Polizei: 20.000 demonstrieren in Kassel gegen Corona (https://www.muensterschezeitung.de/Nachrichten/Politik/4388776-Grossaufgebot-der-Polizei-20.000-demonstrieren-in-Kassel-gegen-Corona-Massnahmen 21.01.2021.)
- Kassel am 20.03.2021: Ein Augenzeugenbericht (https://www.frischesicht.de/kassel-am-20-03-2021-ein-augenzeugenbericht/ 21.01.2021).
- 03. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (Stand 08.03.2021) (https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_08.03.21_barrierefrei_0.pdf 21.01.2021).
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html 21.01.2021).
Bildnachweis: sämtliche Bilder wurden von den betroffenen Personen bereitgestellt.
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Ein sehr gut und aufschlussreich Bericht. Danke dafür! Wird selbstverständlich geteilt…