Last updated on 27. Februar 2021
In einem Rechtsstaat gilt immer die Unschuldsvermutung, lateinisch “in dubio pro reo”. Das bedeutet, dass zunächst immer erst belegt werden muss, dass der Beschuldigte ein Vergehen begangen hat, um ihm gegebenenfalls eine Strafe oder Bußgeld auferlegen zu können. Bei diesen Ermittlungen muss der Beschuldigte nicht mitwirken.
Dass unsere Exekutive diese Rechtsgrundsatz verlassen hat, ohne dass dieser abgeschafft worden wäre, kann man ganz leicht am Vorgehen und an den Anordnungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen erkennen.
Wenn auf Demos, oder in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit Masken angeordnet werden, ist derzeit durch KEINE STUDIE belegbar, dass diese in irgendeiner Weise wirksam wären. Selbst in geschlossenen Räumen gibt es hier bisher keinerlei eindeutige Evidenzen. Der Staat ordnet aber einfach an, weil er damit einen psychologischen Effekt erzielen will. Es soll damit erzogen werden, die Gefahr und das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen ins Bewusstsein der Bürger gerufen werden. Man könnte diese Tatsache durchaus auch als Entmündigung auslegen.
Wenn nun die Polizei angehalten ist, JEDEN zu kontrollieren, der keinen MNS trägt, wird die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt, da seitens der Exekutive davon ausgegangen wird, maskenbefreite Menschen seien zum Großteil Betrüger.
Das Resultat: Menschen ohne Maske, die sich im öffentlichen Raum bewegen, werden als unsolidarisch geframed. Viele sehen sich verbalen, oder gar physischen Angriffen ausgesetzt, obwohl bisher keinerlei Evidenz zu der Wirksamkeit des Tragens des MNS in der Öffentlichkeit vorliegt. Hingegen gibt es mittlerweile zahlreiche Studien, die das Tragen bzw. den in der Allgemeinheit unsachgemäßen Gebrauch des MNS kritisch hinterfragen.
Der logische Menschenverstand wird hier einfach durch Angsterzeugung lahmgelegt. Wenn der Staat behauptet, jeder könne Masken tragen, stimmen sogar Ärzte in den Chor der Zustimmung ein, obwohl es eine Binsenweisheit sein sollte, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Disposition ist.
Wer nun behauptet, jeder Mensch wäre uneingeschränkt in der Lage einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, würde damit auch behaupten, dass z. B. jeder alles essen könne und Nahrungsmittelallergien auch nur Verschwörungstheorien seien.
Die Staatsgläubigkeit in unserem Land ist enorm groß. Man ist bereit, Tatsachen zu ignorieren und Aussagen der Regierung höher als die kritische Meinung vieler praktischer Mediziner und wissenschaftlicher Studien einzustufen. Nicht nur das. Guten Gewissens wird akzeptiert, dass grundlegende Parameter der Rechtsstaatlichkeit außer Kraft gesetzt werden. Menschen, welche die Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Grundgesetzte anmahnen, als Nazis zu bezeichnen, ohne dabei zu erkennen, dass man sich selbst totalitärer Mittel bedient, ist erschreckend.
Hier möchte ich die Gedanken des Politikwissenschaftlers Thomas Kliche anführen, der -in einem 2016 im Focus erschienen Artikel- die „Bequemlichkeitsverblödung“ der Gesellschaft postuliert.
Zahlreiche Bücher, Filme, sowie Versuche belegen: Es ist einfach den Faschismus wieder zu installieren. Die Aussage „…Bei uns kann das aber nicht mehr passieren, weil wir aus der Geschichte gelernt haben!…“ ist nicht haltbar.
Denn der Faschismus kann durchaus im Gewand der „Fürsorge“ daher kommen.
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Es ist schwierig , verängstigte Menschen von dem zu überzeugen , was die Politiker mit ihren Völkern vorhaben. Man resigniert schonmal , aber dann denkt man an seine Kinder und Enkelkinder, sie geben einem die ganze Kraft die man braucht um weiter auf die Menschen einzureden , obwohl man oft aneckt. Wir haben ein Restaurant und sind seit 34 Jahren hier in Meschede tätig, man kennt sehr viele Menschen und es ist erschreckend , wie verängstigt und eingeschüchtert viele von ihnen sind und sie jetzt froh sind, das es endlich ein Impfstoff gibt….
Oh mein Gott kann ich nur sagen , wacht endlich auf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen einer Tragepflicht von MNS und der Abschaffung der Unschuldsvermutung nicht. Es beschwert sich ja auch niemand, dass die Regierung in die Grundrechte eingreift weil auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt und die Polizei einen Blitzer aufstellt. Denn da wird auch jeder überprüft ob er nun zu schnell fährt oder auch nicht.
Das ist ganz einfach zu erklären. Die Geschwindigkeitskontrolle selbst ist an keine Person gebunden. Wer dann zu schnell fährt, bei dem besteht der begründete Verdacht, dass er einen Verstoß begangen hat, der dann noch bewiesen werden muss und der Beschuldigte hat dann auch noch die Chance zu widersprechen. Beim nicht tragen einer MNB ist die sichtbare Person auf die man zugeht und wenn man eben sieht die Person hat keine MNB wird dadurch dass man dann JEDEN kontrolliert, der KEINE hat, davon ausgegangen, dass die Person betrügen würde. Symptomal dafür ist auch, dass wenn der Kontrollierte sein Attest vorzeigt, dies AUSNAHMSLOS in Frage gestellt wird und POTENTIELL als Betrugsversuch zur Strafanzeige gebracht wird. Wenn Sie es nicht glauben wollen, Fragen Sie schon einfach einmal kontrollierte Personen, wie das Vorgehen war.